Kontrolle der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung
Dabei waren die Beamten im öffentlichen Raum bei Kontrollen präsent, überwachten die Einhaltung der Vorschriften und begleiteten Versammlungen. Die Uniformierten ahndeten rund 40 Verstöße und fertigten entsprechende Anzeigen. Sie sprachen zehn Platzverweisungen aus. Drei Kontrollen erfolgten in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei. Insgesamt waren zwischen Freitag und Montag rund 80 Polizisten im Einsatz.
Neukirch/Lausitz
In Neukirch fand am Freitagnachmittag eine nicht angemeldete Versammlung an der Dresdner Straße statt. Unter dem Motto „Protest gegen die Corona-Maßnahmen“ fanden sich circa 50 Personen
mit Schildern und Plakaten zusammen. Die Beamten erstatteten Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.
Ebersbach-Neugersdorf
Circa 30 Menschen trafen sich am Samstagnachmittag an der Zittauer Straße in Neugersdorf zu einer nicht angemeldeten Versammlung, um gegen die Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Die Teilnehmer schwenkten Fahnen und hielten Plakate. Beim Eintreffen der Beamten setzte ein Großteil eine Mund-Nasen-Bedeckung auf. Vier Personen verweigerten ein Tragen und erhielten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Zudem erstatteten die Polizisten eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.
Kamenz
Am Sonntagabend nahmen an der Oststraße in Kamenz rund 25 Menschen an einer angezeigten Mahnwache für Frieden, Freiheit und Demokratie teil. Die Versammlung verlief störungsfrei. Die Beamten wiesen einzelne Teilnehmer auf die Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands hin.
Görlitz
Am Sonntagvormittag versammelten sich acht Personen an der B 6 in Görlitz zum Thema „Für Freiheit“. Die Teilnehmer der angemeldeten Versammlung zeigten Schilder und hielten sich an die Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung.
Die Polizei appelliert an die Menschen, sich an die Regeln der Corona-Schutz-Verordnung zu halten, auch wenn dies eine Herausforderung darstellt. Sie dienen dem Schutz der Gesundheit aller. Sie sind an Covid19 erkrankt oder hatten Kontakt zu einer infizierten Person? Bitte halten Sie sich zwingend an die Quarantäneanordnung. Ein Zuwiderhandeln ist mit hohen Strafen bedroht und gefährdet andere Menschen in nicht unerheblicher Weise!