Kontrolle der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung
Dabei waren die Beamten im öffentlichen Raum bei Kontrollen präsent und überwachten die Einhaltung der Vorschriften. Die Uniformierten ahndeten acht Verstöße und fertigten entsprechende Anzeigen. In einem Fall sprachen die Ordnungshüter eine Platzverweisung aus. Eine Kontrolle erfolgte in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei, eine Kontrolle mit Mitarbeitern eines Ordnungsamtes. Unterstützung erhielten die Beamten von Kräften der Bereitschaftspolizei. Insgesamt waren am Donnerstag rund 65 Polizisten im Einsatz.
Landkreis Bautzen/Görlitz
Polizisten der Reviere Zittau-Oberland und Bautzen sowie der Bereitschaftspolizei führten am Donnerstag Kontrollen im Sinne der Coronavirus-Einreiseverordnung sowie der Corona-Quarantäne-Verordnung durch. Die Beamten überprüften verschiedene Verkehrswege an der Grenze zur Tschechischen Republik und zu Polen. Die Einsatzkräfte nahmen insgesamt rund 45 Fahrzeuge und etwa 60 Personen in Augenschein. Alle Kontrollierten führten die erforderlichen Dokumente sowie aktuelle Corona-Negativ-Tests mit sich. Im Zusammenhang mit den Kontrollen fertigten die Ordnungshüter fünf Verkehrsordnungswidrigkeiten und ein Anzeige wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz.
Hoyerswerda
Hoyerswerdaer Polizisten kontrollierten am Donnerstagvormittag die Einhaltung der Vorschriften in Einkaufszentren in Hoyerswerda und Schwarzkollm. Alle Personen hielten sich an die geltenden Regeln. Zwei Kunden trugen keinen Mund-Nasen-Schutz. Sie zeigten den Ordnungshütern entsprechende Atteste zur Befreiung.
Zittau
Ein 58-Jähriger ist am Donnerstagmittag offenbar ohne triftigen Grund mit seinem Pkw von Polen nach Zittau eingereist. Eine Streife des örtlichen Reviers erwischte den Deutschen auf der Friedensstraße. Die Beamten ordneten häusliche Quarantäne an und informierten das Gesundheitsamt.
Die Polizei appelliert an die Menschen, sich an die Regeln der Corona-Schutz-Verordnung zu halten, auch wenn dies eine Herausforderung darstellt. Sie dienen dem Schutz der Gesundheit aller. Sie sind an Covid19 erkrankt oder hatten Kontakt
zu einer infizierten Person? Bitte halten Sie sich zwingend an die Quarantäneanordnung. Ein Zuwiderhandeln ist mit hohen Strafen bedroht und gefährdet andere Menschen in nicht unerheblicher Weise!