Kontrolle der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung
Dabei waren die Beamten im öffentlichen Raum bei Kontrollen präsent und überwachten die Einhaltung der Vorschriften. Die Uniformierten ahndeten rund 20 Verstöße und fertigten entsprechende Anzeigen. Insgesamt befanden sich am Donnerstag etwa 50 Polizisten im Einsatz.
Landkreis Bautzen/Görlitz
17 Polizisten der Reviere Zittau-Oberland und Bautzen sowie der Bereitschaftspolizei führten am Donnerstag Kontrollen im Sinne der Coronavirus-Einreiseverordnung sowie der Corona-Quarantäne-Verordnung durch. Die Beamten überprüften verschiedene Verkehrswege an der Grenze zur Tschechischen Republik und zu Polen. Die Einsatzkräfte kontrollierten 50 Fahrzeuge mit 58 Insassen. Alle Kontrollierten führten die erforderlichen Dokumente sowie aktuelle Corona-Negativ-Tests mit sich. Unabhängig davon ahndeten die Beamten elf Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Wittichenau
Eine Streife aus Hoyerswerda erwischte am Donnerstagabend drei Personen im Alter von 18 bis 22 Jahren, die sich nicht an die Corona-Vorschriften hielten. Sie waren mit einem Citroen Picasso auf der Maukendorfer Straße in Wittichenau unterwegs. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass alle Drei aus verschiedenen Hausständen stammten. Einen Mund-Nasen-Schutz trug keiner von ihnen. Die Beamten erstatteten Anzeigen wegen der Verstöße gegen die Corona-Schutz-Verordnung.
Weißwasser/O.L
Ein Bürgerpolizist des örtlichen Reviers stellte am Donnerstagvormittag einen BMW-Fahrer auf der B 156 zwischen Weißwasser und Krauschwitz fest. Den Fahrzeugführer hatte der Beamte bereits am Mittwoch am Grenzübergang in Bad Muskau kontrolliert und ihn aufgefordert, sich in häusliche Absonderung zu begeben. Aufgrund des Verdachts des Verstoßes gegen die Quarantäneanordnung informierte der Uniformierte das Gesundheitsamt und fertigte eine Anzeige. Die Polizei appelliert an die Menschen, sich an die Ausgangsbeschränkungen und -sperren sowie die Regeln bezüglich der Corona-Schutz-Verordnung zu halten, auch wenn dies eine Herausforderung darstellt. Sie dienen dem Schutz der Gesundheit aller. Verstöße werden zudem mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.