Kleinkraftrad auf Abwegen
15. Februar 2021, 7:00
Daraufhin wurde er einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass das am Fahrzeug angebrachte Versicherungskennzeichen für das Jahr 2004 ausgegeben war und somit kein Versicherungsschutz für das Fahrzeug bestand. Zusätzlich war der 14- Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.