King Abode steht vor Gericht
Originaler Beitrag – 22. August 2019, 10:32
Heute Morgen begann vor dem Amtsgericht in Bautzen das Hauptverfahren gegen den 23 Jahre alten Libyer Mohamed Youssef T. Ihm werden unter anderem Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und Hausfriedensbruch in mehreren Fällen vorgeworfen. Mittlerweile sind 10 Anklagen mit mehreren Taten anhängig. Aktuell sind drei Verhandlungstage angesetzt. Insgesamt sollen mehr als 30 Zeugen angehört werden. Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr.
Doch gestern überraschte das Gericht mit einer Mitteilung. Die Verhandlung wird nicht öffentlich verhandelt. T. gab an erst im August 1997 geboren zu sein und nicht, wie in der Anklageschrift vermerkt, im Februar 1996. Damit ist er bei 2 Taten noch als Jugendlicher zu behandeln und die Öffentlichkeit auszuschließen. Sein Alter ist nicht belegbar, das Gericht muss dem also so Glauben schenken. Bei Zuhörern traf die Entscheidung auf massives Unverständnis.
Update – 22. August 2019, 16:31
In der Strafsache gegen Mohamed Youssef T., der Öffentlichkeit bekannt unter dem Pseudonym "King Abode", hat heute die Hauptverhandlung begonnen. Das Jugendschöffengericht hat sich zunächst mit dem Alter des Angeklagten befasst. Während dieser nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Februar 1996 in Libyen geboren ist, gibt der Angeklagte selbst an, er sei dort im August 1997 geboren.
Das Jugendschöffengericht legt nach Beratung mangels Aufklärbarkeit dieses Umstandes zugunsten des Angeklagten dem Verfahren das spätere Geburtsdatum zugrunde. Daraus folgt, dass der Angeklagte in Bezug auf zwei Straftaten, die er am 2. Februar 2015 verübt haben soll, als Siebzehnjähriger anzusehen ist. Daher findet das Jugendgerichtsgesetz (JGG) Anwendung, wonach in Strafsachen gegen Jugendliche die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidungen nicht öffentlich ist.
Nach dem JGG kann der Vorsitzende aus besonderen Gründen, namentlich zu Ausbildungszwecken, einzelne nicht am Verfahren beteiligte Personen zur Verhandlung zulassen. Diese Möglichkeit hat hier die Vorsitzende im Hinblick auf die vor Verhandlungsbeginn anwesenden Medienvertreter geprüft, aber im Ergebnis verworfen. Aus ihrer Sicht kommt dem bezweckten Persönlichkeitsschutz des Jugendlichen nach der Wertung des Gesetzgebers ein höherer Stellenwert zu als dem Informationsinteresse der Medien. Diesem – berechtigten – Interesse kann auch dadurch hinreichend Rechnung getragen werden, dass der Pressesprecher des Gerichts den Medienvertretern Auskünfte zu dem Verfahren erteilt.
Der Zeitraum, in den die verfahrensgegenständlichen Tatvorwürfe fallen, erstreckt sich vom 2. Februar 2015 bis zum 24. August 2018. Verteilt auf zehn Anklageschriften werden dem Angeklagten insgesamt 24 Straftaten (rechtlich selbständige Handlungen) zur Last gelegt, wobei er in einigen Fällen mehrere Verbote zugleich oder das gleiche Verbot mehrfach verletzt haben soll. Im Einzelnen geht es um:
– Hausfriedensbruch in acht Fällen;
– vorsätzliche Körperverletzung in fünf Fällen;
– gefährliche Körperverletzung in vier Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit
Sachbeschädigung;
– versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung;
– Beleidigung in drei Fällen, davon zwei jeweils in vier tateinheitlichen Fällen (also jeweils
mittels einer Handlung gegenüber vier Personen);
und
– Sachbeschädigung in drei tatmehrheitlichen Fällen.
Hierzu sollen insgesamt 32 Zeugen vernommen werden. Die Zeugenvernehmung hat heute begonnen. Es zeichnet sich ab, dass über die drei bislang geplanten Verhandlungstage hinaus verhandelt werden muss.