Keine neuen Fälle im Landkreis Görlitz
Damit sind erneut keine neuen Fälle zum Vortrag zu verzeichnen. Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen gelten bereits 48 Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt derzeit angeordneten Quarantänen beträgt 156. Insgesamt konnten bereits 434 Personen aus der Quarantäne entlassen werden. Sieben Personen befinden sich in stationärer Behandlung in einer Klinik. Davon ist eine Person in intensivmedizinischer Betreuung. Im Landkreis Görlitz gibt es bisher 13 Todesfälle im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Erkrankung.
Hinweise zum Dienstbetrieb der Zulassungsbehörde:
Die Landkreisverwaltung bleibt weiterhin für den Besucherverkehr an allen Standorten geschlossen. Die Zulassungsstellen des Landkreises bieten in der aktuellen Situation einen Notbetrieb an, welcher über eine telefonische Terminvereinbarung geregelt bzw. organisiert wird. Bei der Terminanfrage wird eine Priorisierung nach der Aufrechterhaltung der kritischen Allgemeininfrastruktur und der Daseinsvorsorge vorgenommen. Diese Regelung gilt sowohl für professionelle Antragsteller (Autohäuser, Zulassungsdienste) als auch für Privatkunden. Der „Notdienst“ wird in allen Außenstellen zu den nachfolgend genannten Zeiten angeboten. Die Umstellung auf Terminvergabe ist notwendig, da voll besetzte Warteräume momentan nicht zu vertreten sind. Anträge ohne vorher telefonisch vereinbarten Termin werden nicht bearbeitet.
Ab heute, 20. April 2020 werden Termine für Neuzulassungen, Umschreibungen, Erstzulassung von Gebrauchtfahrzeugen, Wiederzulassungen, Änderung von Halter- und Technikdaten, Umkennzeichnungen, Kurzzeitkennzeichen und Oldtimerzulassung vergeben. Dabei wird nach Dringlichkeit priorisiert. Zusätzliche Nachweise sind nicht erforderlich. Die Hotline der Zulassungsbehörde (Standort Niesky: 03581 663-5242, Standort Zittau: 03581 663-5239, Standort Görlitz: 03581 663-5220) ist wie folgt erreichbar:
Montag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Autohäuser sowie Zulassungsdienste werden gebeten, die Vorgänge im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu sammeln und somit eine tägliche Vorsprache weitestgehend zu vermeiden. Des Weiteren besteht für Gewerbetreibende die Möglichkeit, dass bei mehreren Vorgängen die Unterlagen abgegeben und nach Bearbeitung wieder abgeholt werden können. Für die Abgabe von Unterlagen ist ebenfalls eine Terminvergabe unter den oben genannten Telefonnummern erforderlich.
Weiterhin wird darauf verwiesen, dass die Verfügbarkeit von Schilderprägediensten derzeit stark eingeschränkt ist. Daher kann der Abschluss des Zulassungsverfahrens – trotz Terminvergabe – nicht garantiert werden. Es ist damit zu rechnen, dass der Abschluss der Antragsbearbeitung erst bei entsprechender Verfügbarkeit der Schilderprägedienste erfolgen kann. Alternativ können Kennzeichen auch online bestellt werden.