Jugendschöffen und Jugendschöffinnen für die Jahre 2024 bis 2028 gesucht
Aus diesem Anlass sucht das Jugendamt des Landkreises Görlitz interessierte Frauen und Männer, die an den Amtsgerichten Görlitz, Zittau, Weißwasser sowie dem Landgericht Görlitz, als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen mitwirken möchten. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreis Görlitz wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Fähigkeit der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (wie Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte etc.) sowie Religionsdienerinnen und Religionsdiener, sollen nicht zu Jugendschöffinnen bzw. Jugendschöffen gewählt werden. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen für ihren Einsatz im Jahr über soziale Kompetenz verfügen, und somit das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen zudem Beweise würdigen. Sie sollten also die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht und aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden, ableiten können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das Ehrenamt verlangt zudem ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und ein gereiftes Urteilsvermögen sowie die gesundheitliche Eignung, insbesondere wegen des zum Teil anstrengenden Sitzungsdienstes. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen dabei auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Darüber hinaus ist das Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen von großer Bedeutung. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Jedes Urteil, gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch, haben die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Ehrenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern müssen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Zudem müssen sie sich verständlich ausdrücken, auf die angeklagte Person wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Vorausgesetzt werden auch Kommunikations- und Dialogfähigkeit. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz ist verpflichtet, doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen, wie an Jugendschöffinnen und Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 anschließend die Haupt- und Ersatzschöffen. Die Bewerberinnen und Bewerber für das verantwortungsvolle Ehrenamt als Jugendschöffin oder Jugendschöffe werden gebeten, das ausgefüllte Bewerbungsformular schriftlich an das
Landratsamt Görlitz
Jugendamt – Jugendschöffenwahl
PF 30 01 52
02806 Görlitz
oder per E-Mail an: jugendschoeffen@kreis-gr.de zu senden. Eine handschriftliche Unterschrift ist bei der Einreichung des Formulars dringend erforderlich. In ausgedruckter Form liegt das Formular auch in den Bürgerbüros des Landkreises Görlitz aus. Telefonische Rückfragen sind unter der Rufnummer 03581 663-2994 möglich. Die Bewerberinnen und Bewerber werden um Verständnis gebeten, dass sie keine Eingangsbestätigung erhalten. Die Aufnahme in die Vorschlagliste kann im Juni 2023 in der öffentlichen Auflage in den Räumen des Landratsamtes Görlitz, Bahnhofstraße 24 in 02826 Görlitz eingesehen werden. Der konkrete Zeitpunkt wird zeitnah öffentlich bekanntgegeben.