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Informationen zur Führerscheinpflichtumtausch

10. Juli 2020, 15:30
Informationen zur Führerscheinpflichtumtausch

Führerscheininhaber*innen aus dem Landkreis Görlitz, die noch keinen EU-Kartenführerschein nach neuem EU-Recht besitzen, müssen ihren alten Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises in Görlitz, Zittau und Niesky umtauschen. Der Umtausch kann ab sofort erfolgen, ist jedoch an gestaffelte Fristen gebunden.

Begonnen wird mit der Umstellung der Papierführerscheine. Hier richtet sich der Umtausch nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Zunächst sind alle Führerscheininhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, aufgefordert, ihren Papierführerschein bis zum 19. Januar 2022 umzutauschen. Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt rund vier Wochen. Aufgrund der hohen Fallzahlen ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Daher wird von einem Umtausch ohne Termin dringend abgeraten. Für eine Terminvereinbarung kann unter www.kreis-goerlitz.de - >Fahrerlaubnis Online-Termin< ein Termin vereinbart werden.

Bei Verlust eines Führerscheines, der in der Zeit von 1969 bis 31. Mai 1982 in der DDR (Bild 1 im Anhang) ausgestellt wurde, liegt die Nachweispflicht bei dem Betroffenen. Die Vorlage der Nachweiskarte VK30 (Bild 2 im Anhang) über den Erwerb der Fahrerlaubnis muss vorgelegt werden, da der Fahrerlaubnisbehörde nicht alle Informationen vorliegen.

 

Welche Dokumente müssen mitgebracht werden?

  • gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)
  • Führerschein
  • biometrisches Lichtbild
  • (Nachweiskarte VK30)

 

Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Bürger*innen sollten sich daher einen fristgerechten Umtausch einplanen.

 

Ausblick

Wer bereits im Besitz eines Kartenführerscheins ist, der zwischen 1999 und Anfang 2013 ausgestellt wurde, muss diesen ab 2025 umtauschen. Hierzu erfolgt rechtzeitig ein neuer Aufruf über die Landkreisbehörde.

Und noch ein wichtiger Hinweis: Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.

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