LausitzNews.de - Das Nachrichtenportal für Ostsachsen
Lausitz Dresden Südbrandenburg
  Suche
Kontakt Datenschutz Impressum
Suche ausblenden  
Lausitz
  • Allgemein

Informationen zur Führerscheinpflichtumtausch

10. Juli 2020, 15:30
Informationen zur Führerscheinpflichtumtausch

Führerscheininhaber*innen aus dem Landkreis Görlitz, die noch keinen EU-Kartenführerschein nach neuem EU-Recht besitzen, müssen ihren alten Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises in Görlitz, Zittau und Niesky umtauschen. Der Umtausch kann ab sofort erfolgen, ist jedoch an gestaffelte Fristen gebunden.

Begonnen wird mit der Umstellung der Papierführerscheine. Hier richtet sich der Umtausch nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Zunächst sind alle Führerscheininhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, aufgefordert, ihren Papierführerschein bis zum 19. Januar 2022 umzutauschen. Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt rund vier Wochen. Aufgrund der hohen Fallzahlen ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Daher wird von einem Umtausch ohne Termin dringend abgeraten. Für eine Terminvereinbarung kann unter www.kreis-goerlitz.de - >Fahrerlaubnis Online-Termin< ein Termin vereinbart werden.

Bei Verlust eines Führerscheines, der in der Zeit von 1969 bis 31. Mai 1982 in der DDR (Bild 1 im Anhang) ausgestellt wurde, liegt die Nachweispflicht bei dem Betroffenen. Die Vorlage der Nachweiskarte VK30 (Bild 2 im Anhang) über den Erwerb der Fahrerlaubnis muss vorgelegt werden, da der Fahrerlaubnisbehörde nicht alle Informationen vorliegen.

 

Welche Dokumente müssen mitgebracht werden?

  • gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)
  • Führerschein
  • biometrisches Lichtbild
  • (Nachweiskarte VK30)

 

Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Bürger*innen sollten sich daher einen fristgerechten Umtausch einplanen.

 

Ausblick

Wer bereits im Besitz eines Kartenführerscheins ist, der zwischen 1999 und Anfang 2013 ausgestellt wurde, muss diesen ab 2025 umtauschen. Hierzu erfolgt rechtzeitig ein neuer Aufruf über die Landkreisbehörde.

Und noch ein wichtiger Hinweis: Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.

  Weitere Top-News
Lausitz
Radeberg

Radfahrer bei Unfall schwer verletzt

vor einer Stunde

Ein 35-jähriger Radfahrer ist am Montagnachmittag auf dem Radweg an der S 159 gestürzt und hat sich dabei schwer verletzt.

weiterlesen
Görlitz

Autos zerkratzt − Vier Tatverdächtige gestellt

vor 2 Stunden

Die Polizei in Görlitz hat am Montagabend vier junge Männer gestellt, die zuvor drei Autos zerkratzt hatten.

weiterlesen
Dresden
Dresden

Versuchter Raub

vor 37 Minuten

Am frühen Montagnachmittag haben Unbekannte versucht einen 22-Jährigen auf der Prager Straße zu berauben.

weiterlesen
Dresden

Tatverdächtiger nach Diebstahl von Baumaterial gestellt

vor 6 Stunden

Nach dem Diebstahl von Baumaterial ist in der Nacht zu Dienstag ein Tatverdächtiger (39) gestellt worden.

weiterlesen
  Telegram-Channel

Lesen Sie unseren kostenfreien News­letter per Telegram und er­hal­ten Sie aktuelle Mel­dung­en direkt auf Ihr Smart­phone!

Infokanal abonnieren
  Kategorien
Allgemein Boulevard Brand Events Fahndung Kultur Messe Prozess Sport Unfall Wetter Wirtschaft
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • RSS-Feed
  • Sitemap
  • Anmelden
Datenschutzeinstellungen
Copyright © 2022, LausitzNews.de
Alle Rechte vorbehalten.
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • RSS-Feed
  • Sitemap
  • Anmelden
LausitzNews.de Emblem
Datenschutzeinstellungen
Copyright © 2022, LausitzNews.de
Alle Rechte vorbehalten.
LausitzNews.de

Wir respektieren Ihre Privatsphäre.

Wir und unsere Partner nutzen auf unserer Website Technologien wie beispiels­weise Cookies, um Inhalte und Werbung zu perso­nali­sieren, Social-­Media-­Funktionen an­zu­bieten und den Website-­Traffic zu analy­sieren. Durch einen Klick auf die unten­stehende Schalt­fläche stimmen Sie dem Ein­satz dieser Tech­no­lo­gien über den in der Da­ten­schutz­er­klä­rung be­schrie­be­nen er­for­der­lichen Gebrauch h­inaus zu. Sie können diese Einwilligung jederzeit überarbeiten oder zurücknehmen.

Datenschutzerklärung