Die persönliche Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen, einschließlich der Sofortwahl im Briefwahlbüro,
Neues Rathaus, S.-G.-Frentzel-Straße 1, 02977 Hoyerswerda, ist für den 2. Wahlgang in der Zeit
vom 14.09.2020 bis zum 18.09.2020
zu folgenden Öffnungszeiten möglich:
Montag 13.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag, den 18.09.2020 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Wähler*innen,
die im 1. Wahlgang nicht die Möglichkeit der Briefwahl genutzt haben, jedoch zum 2. Wahlgang davon Gebrauch machen wollen, müssen bitte darauf achten, ihren Antrag für den 2. Wahlgang so rechtzeitig zu stellen, dass der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen noch vor dem Wahltag - unter Berücksichtigung einer regulären Postlaufzeit von bis zu drei Tagen - zugestellt werden kann. Kurz vor Ablauf dieser Frist empfehlen wir daher im Zweifel lieber eine persönliche Antragstellung bzw. Abholung der Briefwahlunterlagen.
Wer nicht mehr im Besitz seiner Wahlbenachrichtigung ist, kann am 20.09.2020 mit einem gültigen Ausweisdokument in seinem Wahllokal wählen gehen. Die bestehenden Hygienemaßnahmen in den Wahllokalen gelten auch für den 2. Wahlgang. Weitere Informationen zur Oberbürgermeisterwahl findet man auch auf der Homepage „www.hoyerswerda.de“ unter „Rathaus“ und dem Menüpunkt „Wahlen“ .