Illegale Böller mit 1 kg Explosivmasse beschlagnahmt – Bundespolizei warnt vor den Folgen

Hierbei geriet er aber um 14:05 Uhr in eine Kontrolle durch Bundes-
und Landespolizisten der Gemeinsamen Einsatzgruppe
Oberlausitz. Er hatte kurz zuvor in einem grenznahen Laden seinen
Einkauf getätigt und reiste über die Friedensstraße in Zittau wieder
ein. Die Beamten fanden insgesamt 118
Feuerwerkskörper, die allesamt nicht über die CE-
Prüfkennzeichnung verfügten und nicht zugelassen sind. Die
Nettoexplosivmasse der Böller summiert sich auf etwas über 1.000
Gramm. Außerdem war der Mann ohne einem triftigen Grund
unterwegs und hatte sich über 15 Kilometer von seiner Wohnung
entfernt.
Der Mann handelte sich Anzeigen wegen dem Verstoß gegen das
Sprengstoffgesetz und die Corona-Schutzbestimmungen ein. Das
verbotene Feuerwerk wurde beschlagnahmt und muss durch den
Entschärferdienst der Bundespolizei entsorgt werden. Hierdurch
kommen weitere Kosten auf den Bürger zu.
Die Bundespolizei appelliert eindringlich, die Finger von illegalem
Feuerwerk zu lassen. Einerseits hat der in den Böllern verwendete
Blitzknallsatz eine nicht vorhersehbare um ein Vielfaches höhere
Explosivkraft gegenüber den zugelassenen Böllern mit
Schwarzpulver. Andererseits kann man sich die Sprengkraft von
1000 Gramm sprengstoffähnlichen Inhalten nicht vorstellen.
Ungeprüftes Feuerwerk ist in manchen Fällen selbstentzündlich
und massenexplossionsfähig. Zum Vergleich befinden sich in den
etwa 3,5 Zentimeter großen LA BOMBA Knallern, die es auf vielen
Grenzmärkten in Polen und Tschechien gibt, etwa zwei bis drei
Gramm Blitzknallsatz, mit dem sich schon Viele ihre Finger
weggesprengt haben. Außerdem sollten wir in der aktuellen Situation ohnehin die Notärzte
und Krankenhäuser durch eventuelle Verletzungen aufgrund
Abbrennens von Feuerwerk nicht zusätzlich belasten.