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Illegale Böller mit 1 kg Explosivmasse beschlagnahmt – Bundespolizei warnt vor den Folgen

28. Dezember 2020, 15:00
Illegale Böller mit 1 kg Explosivmasse beschlagnahmt – Bundespolizei warnt vor den Folgen

Ein 28-jähriger Deutscher aus Mittweida war am 27. Dezember 2020 extra ins Grenzgebiet gefahren um sich in Polen mit Feuerwerk einzudecken.

Hierbei geriet er aber um 14:05 Uhr in eine Kontrolle durch Bundes- und Landespolizisten der Gemeinsamen Einsatzgruppe Oberlausitz. Er hatte kurz zuvor in einem grenznahen Laden seinen Einkauf getätigt und reiste über die Friedensstraße in Zittau wieder ein. Die Beamten fanden insgesamt 118 Feuerwerkskörper, die allesamt nicht über die CE- Prüfkennzeichnung verfügten und nicht zugelassen sind. Die Nettoexplosivmasse der Böller summiert sich auf etwas über 1.000 Gramm. Außerdem war der Mann ohne einem triftigen Grund unterwegs und hatte sich über 15 Kilometer von seiner Wohnung entfernt. Der Mann handelte sich Anzeigen wegen dem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und die Corona-Schutzbestimmungen ein. Das verbotene Feuerwerk wurde beschlagnahmt und muss durch den Entschärferdienst der Bundespolizei entsorgt werden. Hierdurch kommen weitere Kosten auf den Bürger zu. Die Bundespolizei appelliert eindringlich, die Finger von illegalem Feuerwerk zu lassen. Einerseits hat der in den Böllern verwendete Blitzknallsatz eine nicht vorhersehbare um ein Vielfaches höhere Explosivkraft gegenüber den zugelassenen Böllern mit Schwarzpulver. Andererseits kann man sich die Sprengkraft von 1000 Gramm sprengstoffähnlichen Inhalten nicht vorstellen. Ungeprüftes Feuerwerk ist in manchen Fällen selbstentzündlich und massenexplossionsfähig. Zum Vergleich befinden sich in den etwa 3,5 Zentimeter großen LA BOMBA Knallern, die es auf vielen Grenzmärkten in Polen und Tschechien gibt, etwa zwei bis drei Gramm Blitzknallsatz, mit dem sich schon Viele ihre Finger weggesprengt haben. Außerdem sollten wir in der aktuellen Situation ohnehin die Notärzte und Krankenhäuser durch eventuelle Verletzungen aufgrund Abbrennens von Feuerwerk nicht zusätzlich belasten.

Foto: Bundespolizei
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