Die Täter brachten ein rot-weißes Flatterband sowie ein gefälschtes Verbotsschild des Landkreises Bautzen an, welches die Nutzung des Spielplatzes untersagte. Diese Handlung darf nur Kraft öffentlichen Amtes vorgenommen werden, weshalb sich die Täter mit ihrem Tun strafbar machten. Die Ermittlungen zu dem Fall übernahm der Kriminaldienst des Polizeireviers Bautzen wegen des Verdachts der Amtsanmaßung.