Da hierzu keine Papiere vorgelegt werden konnten, wurden die Tiere beschlagnahmt und einem Tierheim übergeben. Bei den Welpen im Alter von etwa acht Wochen, handelte es sich um französische Bulldoggen. Diese sollten offenbar von Polen nach Belgien überführt werden. Die 34-jährige polnische Fahrzeugführerin konnte keine Begleitpapiere oder Impfnachweise vorzeigen. Gemeinsam mit dem Veterinäramt wurden die Tiere in amtliche Obhut überführt. Bei einer näheren Überprüfung wurde zudem festgestellt, dass die Welpen auch nicht gechippt waren. Dies ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung für den innergemeinschaftlichen Tierhandel. Die Jungtiere wurden in die führsorgliche Obhut eines Tierheims überstellt. Gegen die Polin wurde ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Tierschutz- und Tierseuchengesetz eingeleitet. Zudem besteht der Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges.