Wohnungseinbruch gemeldet und hinter „schwedischen Gardinen“ gelandet
Unbekannte hatten offenbar eine Wohnungstür eingetreten und Fenster in der Wohnung geöffnet. Aufgrund dieser Meldung fuhren Streifenbeamte des örtlichen Reviers zur angegebenen Anschrift und fanden den Sachverhalt bestätigt. Aber nicht nur das.
Bei der Überprüfung des Anzeigenerstatters stellten die Polizisten fest, dass gegen den jungen Mann ein Haftbefehl bestand. Er hatte eine dreistellige Geldstrafe nicht bezahlt. Aufgrund dessen musste er die Beamten zum Revier begleiten und wurde, da er auch jetzt den offenen Geldbetrag nicht aufbringen konnte, zur Verbüßung seiner Strafe in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Um die Reparatur der Wohnungstür kümmert sich der Vermieter.