Herbstferien in Brandenburg - Beherbergungsverbote auch in der Lausitz

Immer mehr Städte werden zu "Corona-Hotspots" erklärt und in die Liste der Risikogebiete aufgenommen. In Brandenburg hat bislang lediglich Cottbus die Grenze von 50 Infizierten pro Woche auf 100.000 Einwohnern überschritten. Für Touristen aus diesen Regionen, die in die Lausitz reisen möchten, bedeutet dies aber vor allem eins: Beherbergungsverbote. Diese Regelung wurde am vergangenen Mittwoch von Bund und Ländern beschlossen und soll die touristischen Aktivitäten, vor allem in Hinblick auf die noch laufenden Herbstferien, bestmöglich eindämmen. Wie genau ein solches Beherbergungsverbot aussieht, müssen die Länder allerdings selbst entscheiden. Momentan herrscht hier noch Chaos und Reisende fühlen sich angesichts der uneinheitlichen Vorgaben überfordert und verunsichert. In Brandenburg und damit auch der Lausitz hält man sich an die Empfehlungen der Bundesregierung.
Das bedeutet ein generelles Einreiseverbot für Touristen aus Gebieten, die anhand der offiziellen Liste des Robert-Koch-Institutes als Corona-Risikogebiet eingestuft wurden. Ausnahmen gibt es nur für solche Personen, die einen nicht mehr als 48 Stunden alten, negativen Corona-Test aufweisen können. Bezüglich der Regelungen für Stornierungen zeigt man sich weitgehend kulant. In den meisten Hotels und Pensionen ist es kostenlos möglich, zu stornieren oder die Reise zumindest zu verschieben.
Neben dem Beherbergungsverbot haben sich die meisten der Landespräsidenten und auch Bundeskanzlerin Angela Merkel dafür ausgesprochen, touristische Aktivitäten bestmöglich zu vermeiden. Das gilt natürlich besonders im Hinblick auf die noch laufenden Herbstferien. Auch Shopping-Touren sollte man lieber online verrichten. Wer also nach Zubehör für seine Shisha, aktueller Urban-Streetwear oder neuesten Elektronikartikeln sucht, ist mit dem Aufruf einer passenden Webseite besser beraten. In vielen Städten ist man inzwischen dazu übergegangen, das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes auch an belebten Plätzen und in den Stadtkernen vorauszusetzen. Generell verboten sind Tagesausflüge und Kurztrips aber nicht.
Weitere Maßnahmen werden in den betroffenen Gebieten je nach Lage hinzugeschaltet. Ab einer Infektionsrate von 35 Personen pro Woche auf 100.000 Einwohner dürfen sich in öffentlichen Räumen nur maximal 25 Menschen aufhalten und Privatfeiern werden auf 15 Personen beschränkt. Steigen die Zahlen weiterhin und wird die Marke von 50 Neuinfektionen pro Woche auf 100.000 Einwohner überschritten, wird auf 10 Personen im öffentlichen Raum und 2 Haushalten weiter eingeschränkt. Zudem wird eine Sperrstunde eingeführt, die ab 23 Uhr gilt und Veranstaltungen auf 100 Menschen begrenzt. Derzeit sind bei Letzterem noch 1000 Menschen erlaubt. Vor allem in der Touristikbranche ist man sich unsicher, ob generelle Beherbergungsverbote nicht mehr Schaden hinzufügen, statt zu verhindern und warnt vor gewaltigen wirtschaftlichen Einbußen. Insgesamt halte man die Verbote für zumindest fragwürdig, denn es gibt keine Hinweise darauf, dass sich Corona durch das Schlafen in Ferienunterkünften mehr als gewöhnlich verbreitet. Momentan sind die wirtschaftlichen Folgen aber noch überschaubar und die meisten touristischen Gebiete, beispielsweise das Lausitzer Seenland, sind mit einer Quote von ca. 80 % gut gefüllt. Am 8. November möchte man erneut über das Thema diskutieren und nach Möglichkeit einen einheitlichen Ansatz für die gesamte Bundesrepublik finden.