Handys in der Schule: Was ist erlaubt?
Schulen entscheiden eigenverantwortlich
Handys lenken Schüler vom Unterricht ab. Gleichzeitig bieten sie pädagogische Chancen und fordern wegen ihrer Alltagsrelevanz zur schulischen Auseinandersetzung mit allen Möglichkeiten und Risiken auf, wie Kulturminister Piwarz im Rahmen der Handydebatte betont. Trotz dahingehenden Entwicklungen in anderen EU-Ländern enthält sich die Bundesregierung dem einheitlichen Handyverbot, was den Schulalltag betrifft. Seit dem vergangenen Jahr obliegt die Formulierung etwaiger Nutzungsregeln im schulischen Kontext offiziell der jeweils bundeslandspezifischen Landesschulordnung. Während Bayern das Schulgelände seither als handynutzungsfreien Raum behandelt (§ 56 Abs. 5, S. 1 BayEUG), legen Sachsen und Thüringen die Nutzungsrechte in die Verantwortung der Bildungsinstitutionen. Jede Schule hat demnach eigenverantwortlich über die Smartphone-Frage zu entscheiden.
Chancen des neuen Handygesetzes
Die Zeiten ändern sich. Früher lernte man Metallarbeit im Unterricht. Heutzutage sind Kinder in der Schule nach Meinung vieler Befürworter auf den immer digitaler werdenden Alltag vorzubereiten. Ob sie nun lernen, wie man eigene Domains erstellt, oder ihre Handys zu Recherchezwecken nutzen: Zeitgemäße Unterrichtsformate gibt es mittlerweile an etlichen Schulen. Hatten vor 20 Jahren noch die wenigsten ein Mobiltelefon, besitzt heute nahezu jeder ein Smartphone. Nicht nur zum Telefonieren, Kommunizieren und Recherchieren nutzen Jugendliche heutzutage Mobiltelefone, sondern auch zum Ausdruck der eigenen Identität. Accessoires wie Handycases, Anhänger, und Hüllen verpassen dem Handy einen individuellen Look, der die eigene Persönlichkeit unterstreicht, und unterstützen dadurch beim Heranwachsen. Die Akzeptanz der Mobilgeräte im schulischen Umfeld ist nach Meinung vieler Befürworter ein längst fälliger Schritt. Die neuen Regelungen zur Handynutzung können smartphoneoffene Unterrichtsformen ermöglichen. Andererseits sind im Rahmen der Neuerungen auch Verwendungsverbote umsetzbar, das aber nur begrenzt.</p>
Nicht alle Verwendungsverbote sind rechtmäßig
Verlangt man zum Beispiel, dass Smartphones während des Unterrichts ausgeschaltet werden, so ist das im Kontext des schulischen Erziehungsauftrags legitim. Auch in Pausen und Freistunden wären Handyverbote noch gerechtfertigt, da dies die Kommunikation zwischen den Schülern unterstützen könnte. Wird dagegen verlangt, dass Handys grundsätzlich zu Hause zu lassen sind, so ist diese Forderung rechtswidrig. Was vor und nach der Schulzeit passiert, entzieht sich dem schulischen Bildungsauftrag und darf daher nicht durch ausschweifende Handyverbote eingeschränkt werden.
Kurzfristige Handykonfiszierung durch Schulen ist zulässig
Falls gerechtfertigte Nutzungsverbote von Schülern mutmaßlich missachtet werden, dürfen Lehrer die Geräte konfiszieren. Wie das Verwaltungsgericht Berlin im Jahr 2017 entschied (VG Berlin, Urteil vom 04.04.2017, Aktenzeichen. 3 K 797.15), kann sich der Einbehalt des Telefons bei entsprechender Zuwiderhandlung rechtmäßigerweise über ein gesamtes Wochenende erstrecken. Disziplinäre Maßnahmen wie die Konfiszierung seien als Vollzug eines schulisch festgelegten Gesetzes zu interpretieren und zur Umsetzung des Bildungsauftrags angemessen. Über übermäßig lange Zeiträume darf das Schulpersonal die Mobiltelefone trotzdem nicht einbehalten.Die Verwahrung bis zum Jahresende ist beispielsweise unzulässig und ein derartiger Zeitraum unverhältnismäßig lange.