Als der 31-jährige Mann, seine 24-jährige Frau und ihre 4-jährige Tochter in einem polnischen PKW um 20:30 Uhr gestoppt wurden, konnten sie weder Reisepässe noch Aufenthaltstitel vorweisen. Vielmehr zeigten sie den Beamten Fotos ihrer asylrechtlichen Aufenthaltsgestattungen. Da aber diese ohnehin nicht für einen Grenzübertritt berechtigen, müssen sich die beiden Eltern nun wegen der unerlaubten Einreise verantworten. Die Familie durfte inzwischen weiterreisen.