Grund war jeweils ein offener Haftbefehl gegen die Deutschen. Der 75-Jährige zahlte 2.250 Euro und blieb somit auf freiem Fuß. Ein 52-Jähriger zahlte 25 Euro und konnte so einen Wohnortwechsel abwenden.
Grund war jeweils ein offener Haftbefehl gegen die Deutschen. Der 75-Jährige zahlte 2.250 Euro und blieb somit auf freiem Fuß. Ein 52-Jähriger zahlte 25 Euro und konnte so einen Wohnortwechsel abwenden.
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