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Haftstrafe für Serieneinbrecher

9. März 2021, 6:00
Haftstrafe für Serieneinbrecher

Am vergangenen Freitag hat die große Strafkammer am Landgericht Görlitz einen Serientäter zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Der 42-Jährige saß seit Anfang März letzten Jahres auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz in Untersuchungshaft. Durch intensive Ermittlungen wiesen die Kriminalisten der Sonderkommission Argus dem Polen insgesamt zehn Fälle von Einbrüchen sowie vier versuchte Diebstähle im Landkreis Görlitz nach. Darüber hinaus musste sich der Angeklagte wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens in Tateinheit mit Straßenverkehrsgefährdung, dem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Urkundenfälschung, dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. Diese Straftaten beging der Beschuldigte, als er Mitte Januar 2020 mit einem Pkw vor einer Polizeikontrolle in Hirschfelde flüchtete. Die Uniformierten stellten ihn anschließend in Bogatynia. Bei dem Verurteilten handelte es sich um den Grillhähnchenwagendieb vom Februar letzten Jahres. Die Ermittler der Soko Argus wiesen nach, dass der Gauner auch einer der mutmaßlichen Täter der Einbruchserie beim Anlagenbauer KSC in Hagenwerder war. Die Kamerasäulen am Grenzübergang zeichneten ihn nach einer Tat am 26. Januar 2020 bei der Ausreise nach Polen auf. Dabei war im Fahrzeug das Diebesgut, ein Schweißgerät im Wert von etwa 15.000 Euro, ersichtlich.   Die umgehenden Ermittlungen der Soko Argus und die Zusammenarbeit mit den polnischen Polizisten der Grupa Nysa führten Dank der hochauflösenden Bilder zur Identifizierung. Ende Februar klickten im polnischen Kunow schließlich die Handschellen. Die Staatsanwaltschaft Görlitz erwirkte einen europäischen Haftbefehl, der Anfang März 2020 zur Auslieferung führte. Der Langfinger entwendete bei seinen Einbrüchen in Firmen im grenznahen Raum eine Vielzahl von Maschinen und Werkzeugen. Unter dem Diebesgut waren unter anderem Schweißgeräte, Bohrmaschinen, Fräsen, Kompressoren, Rüttelplatten, diverse Elektrogeräte aber auch zwei Kraftfahrzeuge und mehrere Kompletträdersätze. Der Stehlschaden belief sich insgesamt auf circa 150.000 Euro. Die bei den Taten entstandenen Sachschäden wurden auf über 23.000 Euro beziffert. In der Hauptverhandlung legte der Angeklagte teilweise ein Geständnis ab. Gewerbsmäßiger Einbruchsdiebstahl ist ein Vergehen, das mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und zehn Jahren bedroht ist. Der Vorsitzende des Gerichts begründete im Ergebnis der Hauptverhandlung die Verhängung der fünfjährigen Haftstrafe gegen den Serieneinbrecher.

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