Da gegen ihn zwei Haftbefehle vorlagen, suchten Beamte den Deutschen an
seiner Wohnanschrift auf. Der Verurteilte hätte die Haftstrafe durch Zahlung einer vierstelligen Summe abwenden können, konnte das Geld jedoch nicht aufbringen. Daher brachten die Polizisten ihn in eine Justizvollzugsanstalt, wo der Mann nun seine Strafe verbüßen
wird.