Haftanträge gegen Umweltakteure angeregt
Originaler Beitrag – 27. Juni 2020, 15:40
Die Personen stehen im dringenden Tatverdacht, sich wegen des Hausfriedensbruch strafbar gemacht zu haben. Sie werden heute dem Haftrichter beim Amtsgericht Cottbus vorgeführt.
Die Anordnung von Untersuchungshaft ist bei leichteren Straftaten auch dann möglich, wenn sich Personen nicht ausweisen können. Dies ist bei den Beschuldigten der Fall. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wären bei nachprüfbarer Preisgabe der Identitäten durch die Akteure mildere Maßnahmen anwendbar.
Update – 28. Juni 2020, 11:52
Wie die Polizeidirektion Süd mitteilte, benannten die 13 Beschuldigten vor dem Haftrichter am Amtsgericht Cottbus wahrheitsgemäß ihre Personalien und wurden entlassen. Welche Strafanzeigen und auch Strafen auf die Personen zukommt ist derzeit noch unklar.