Beamte der Gemeinsamen Einsatzgruppe Oberlausitz untersagten die Weiterfahrt weil der Wagen weder versichert noch zugelassen war. Die 36-jährige Deutsche konnte zwar den Zulassungsschein für den Golf vorlegen, hätte ihn aber im August 2021 abgeben müssen. Grund war die behördliche Stilllegung ihres Autos durch die Zulassungsstelle. Auch Zulassungsplaketten befanden sich auf den Nummernschildern obwohl sie damals entfernt worden waren. Die Golffahrerin hatte kurzerhand andere Plaketten angebracht um eine ordnungsgemäße Zulassung vorzutäuschen. Sie muss sich nun wegen der Urkundenfälschung, wegen des Fahrens ohne Zulassung und ohne Versicherungsschutz verantworten. Die Nummernschilder wurden sichergestellt. Das Polizeirevier Zittau hat die Ermittlungen übernommen.
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