Verhaften Sie mich bitte!
Der 30-Jährige lief am Dienstag, kurz nach Mittag, von Zgorzelec kommend über die Görlitzer Stadtbrücke. Als er dabei von den Bundespolizisten angesprochen wurde, erklärte er ohne Umschweife, dass gegen ihn zwei Haftbefehle in Deutschland vorliegen würden und er diese jetzt sofort vollstrecken lassen will.
Eine anschließende Überprüfung bestätigte das "Geständnis".
Demnach hatte die Staatsanwaltschaft Görlitz tatsächlich zwei Vollstreckungshaftbefehle gegen den in Zgorzelec wohnenden polnischen Bürger ausgefertigt. In beiden Fällen hatte dieser Strafbefehle des Amtsgerichts Görlitz ignoriert. So war eine Geldstrafe i. H. v. 560,00 Euro wegen eines Vergehens gegen das Freizügigkeitsgesetz und eine i. H. v. 400,00 Euro wegen Erschleichens von Leistungen offengeblieben.
Letztlich erfüllte die Bundespolizei den Wunsch des Verurteilten und brachte ihn am Neujahrstag in die Justizvollzugsanstalt.
Darüber hinaus leitete sie ein neues Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz gegen den Zgorzelecer ein. Schließlich war dieser trotz eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots nach Deutschland gekommen.