Verbotene Dinge im Handschuhfach
Als sie einen Blick in den Peugeot des 29-Jährigen warfen, entdeckten sie im Handschuhfach ein Reizstoffsprühgerät ohne Kennzeichnung, einen Teleskopschlagstock und vier ebenfalls nicht gekennzeichnete Feuerwerkskörper - alles in allem also Dinge, die grundsätzlich verboten sind.
Der Schlagstock, das Sprühgerät und die Böller kassierte die Bundespolizei. Mit leerem Handschuhfach setzte der polnische Mann seine Reise später fort. Gegen ihn wird nun wegen des zweifachen Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt. Hinsichtlich des zu erwartenden Strafverfahrens wurden seinerseits 200,00 Euro als Sicherheitsleistung fällig.