Technischer Fortschritt führt zu Kollision mit dem Gesetzbuch
Am Montagabend ist in Görlitz ein 33-jähriger Mann deswegen dem Gesetz in Konflikt geraten. Er fuhr auf der Posottendorfer Straße mit einem Roller. Eine Streife des Görlitzer Reviers stoppte den Mann und kontrollierte sein ungewöhnliches Fortbewegungsmittel.
Das Problem lag im Detail. Das Sport- und Freizeitgerät vom Typ Hanghan hatte einen Elektromotor, der dem Roller eine Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h verlieh. Somit handelte es sich nach deutschem Recht um ein Kraftfahrzeug, das verkehrsrechtlich, ähnlich einem Leichtkraftrad, als ein zumindest versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug einzuordnen ist. Eine Versicherung oder eine verkehrsrechtliche Zulassung besaß der überraschte 33-Jährige für den Roller allerdings nicht. Wahrscheinlich wusste der in Polen lebende Mann noch nicht einmal, dass die Nutzung eines solchen Gefährts im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland nicht erlaubt ist.
Da der Verdacht einer Straftat im Raum stand, blieb den Streifenpolizisten nichts anderes übrig, als den Elektroroller sicherzustellen und ein Strafverfahren zum Verdacht eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz einzuleiten. Der Verkehrsdienst des Görlitzer Reviers wird die weiteren Ermittlungen in diesem Fall führen. Anschließend wird die Staatsanwaltschaft Görlitz über den Sachverhalt entscheiden.