Wie sich schnell herausstellte, handelte es sich um einen Klempner, der seit ein paar Wochen schwarz in Deutschland gearbeitet hatte. Gegen ihn wurden Ermittlungen wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise, des unerlaubten Aufenthaltes und des Verstoßes gegen das Sozialgesetzbuch Drittes Buch eingeleitet. Zur Sicherung des Strafverfahrens musste der Beschuldigte eine Zahlung in Höhe von 500,00 Euro leisten. Darüber hinaus sind 350,00 Euro illegal erlangter Arbeitslohn beschlagnahmt worden. Die Ausländerbehörde Görlitz übernahm später den Fall, nachdem die Bundespolizei dem 35-Jährigen das Reiserecht aberkannte.