Haftbefehl im Bahnhof vollstreckt
Wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes wurde gegen ihn eine Freiheitsstrafe in Höhe von 573 Tagen durch das zuständige Landgericht erlassen.
Gleichzeitig besteht aktuell gegen den Österreicher eine unbefristete Ausweisungsverfügung der Ausländerbehörde Singen, sodass gegen ihn außerdem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise sowie des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet aufgrund des Entzuges des Rechts auf Freizügigkeit durch die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf eingeleitet wurde.
Nach Anzeigenerstattung und der Erhebung einer Sicherheitsleistung wurde der 52jährige in die Justizvollzugsanstalt Görlitz überstellt.