Brutaler Mord vor Gericht
Dem heute 25 Jahre alten Angeklagten aus Weißwasser wird vorgeworfen, am 22.8.2018 in der Wohnung des Tatopfers Daniel B. in Weißwasser, Gartenstraße diesem zunächst die Halsvorderseite aufgeschnitten zu haben, wodurch das Opfer heftige Qualen erlitten habe. Anschließend habe der Angeklagte auf das Opfer mit einem Messer mehrfach eingestochen. Nachdem Daniel B auch diese Attacken überlebt habe, habe der Angeklagte mit einem sog. Latthammer Schläge gegen den Kopf geführt, wodurch es zum Austritt von Hirnmasse gekommen sei. Schließlich habe der Angeklagte mit einem Brotmesser den Kopf des Opfers fast abgetrennt.
Dem Angeklagten sei es darum gegangen, sein Opfer langsam zu töten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord vor, weil der Angeklagten einen Menschen grausam getötet habe (vgl. § 211 StGB).
Mord wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. An der Hauptverhandlung nimmt u.a. ein Sachverständiger auf dem Sachgebiet der forensischen Psychiatrie teil.