Betrunkener Radfahrer muss vor den Ermittlungsrichter
Während der anschließenden Kontrolle war lediglich einer der Radfahrer in der Lage sich auszuweisen. Weil der andere keinen Ausweis mitführte, wurde er gebeten, seine Personalien zunächst aufzuschreiben. Mit Mühe bekam der Mann ein paar unleserliche Buchstaben auf`s Papier. Für die Probleme beim Schreiben dürfte wohl der vorherige Konsum von Alkohol gesorgt haben. Einem Test zufolge war er mit umgerechnet 1,84 Promille Atemalkohol auf seinen Drahtesel gestiegen. In diesem Zusammenhang ermittelt nun das Polizeirevier Görlitz wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr.
Schließlich hatte der Begleiter des Betrunkenen dessen Name zuvor leserlich aufgeschrieben. Mit der Notiz gelang schließlich die Identifizierung. Demnach handelt es sich um einen 18-Jährigen aus Zgorzelec. Neben der Identität kam aber noch etwas Anderes zum
Vorschein: das Amtsgericht Görlitz hatte im September 2017 Untersuchungshaft angeordnet, weil der Angeklagte seinerzeit nicht zur Hauptverhandlung erschienen war. Nun wird der Ermittlungsrichter darüber entscheiden, ob der polnische Bürger in Haft genommen wird.