Auf dem Weg zur (Schwarz)Arbeit gestoppt
Während einer Kontrolle hatte die Bundespolizei herausgefunden, dass das Quartett offenbar in die Nähe von Hannover fahren wollte, um dort ohne Genehmigung einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Aufgeflogen waren die Vier am Donnerstagmorgen, den 20. Juni 2019, als sie in ihrem Daewoo Nexia bei Görlitz angehalten wurden. Da das Reiserecht aufgrund der geplanten Erwerbstätigkeit der Beschuldigten erloschen war und sie somit unerlaubt nach Deutschland gelangten, erfolgte deren Zurückschiebung nach Polen.
Damit nicht genug, für drei der Ukrainer wurde ein Einreise- und Aufenthaltsverbot bis Juni 2021 angeordnet. Da gegen den 45-Jährigen bereits eine Einreisesperre bestand und er mit seiner Einreise gegen ebensolche verstieß, wurde er mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot bis Juni 2023 bedacht.