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Arzt geblitzt Stellungnahme der Stadt

6. April 2018, 23:55

In den letzten Tagen gab es vermehrt Presse- und Bürgeranfragen in Bezug auf eine Ankündigung und Veröffentlichung von Herrn Dr. Prejzek, welcher wegen eines Bußgeldbescheides der Stadt Görlitz ankündigt, seine Praxis in Königshufen zum 30.06.2018 zu schließen.

Der Bußgeldbescheid (durch Herrn Dr. Prejzek im Internet veröffentlicht) sieht für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 54 km/h in einer 30-Zone eine Geldbuße von 280 EUR, zwei Punkte sowie zwei Monate Fahrverbot vor. Grundsätzlich geht die Stadt Görlitz davon aus, dass die Personen, die Notarzt- und andere Gefahrenabwehreinsätze fahren, für diese Aufgaben und über die Einsatzregeln geschult sind.

Der Einsatz von Herrn Dr. Prejzek am 06.01.2018 wurde zwischen der Besatzung des Rettungswagens und ihm selbst abgesprochen und anschließend von der Leitstelle veranlasst. Auf der Fahrt zum Einsatzort fuhr Herr Dr. Prejzek auf der Girbigsdorfer Straße mit seinem Privatfahrzeug mit 84 km/h bei erlaubten 30 km/h in eine Geschwindigkeitskontrolle. Auf Grund der sehr großen Differenz zwischen erlaubter und gefahrener Geschwindigkeit sowie der getätigten Aussage von Herrn Dr. Prejzek, dass es sich um einen notärztlichen Einsatz handelte, wurde seitens der Stadtverwaltung Görlitz der Vorgang einer vorgeschriebenen Prüfung unterzogen.

Ausweislich des Einsatzprotokolls der Rettungsleitstelle handelte es sich bei dem Einsatz von Herrn Dr. Prejzek nicht um einen notärztlichen Einsatz der die Inanspruchnahme von Sonderrechten gestattete, sondern um einen Einsatz der kassenärztlichen Versorgung (gleichsetzbar mit dringender Hausarztbesuch), welcher keine Rechtfertigung der Nutzung von Sonderrechten/-signalen gibt. Der Arzt wurde vorher bereits durch den vor Ort tätigen Rettungsdienst selbst über den Zustand des Patienten informiert. Der Einsatz hatte die Priorität 4 (Einstufung 1 = sehr hoch bis 5 = sehr niedrig). Weiterhin wird ausweislich des Einsatzprotokolls der Rettungsleitstelle dargestellt, dass der alarmierte Rettungswagen um 10.34 Uhr am Einsatzort ankam und dann nach der Benachrichtigung vom Herrn Dr. Prejzek um 11.16 Uhr um 11.20 Uhr seinen Einsatz beendete. Herr Dr. Prejzek wurde um 11.38 Uhr mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen.

Gemäß dieses Zeitablaufs - anhand des vorliegenden Einsatzprotokolls der Rettungsdienstes nachvollziehbar – handelte es sich im Voraus erkennbar nicht um einen Notfalleinsatz (keine lebensbedrohliche Situation), der die Inanspruchnahme von Sonderrechten rechtfertigte, insbesondere nicht mit einer solch extremen Geschwindigkeitsüberschreitung (84 km/h in einer 30-Zone in der Mittagszeit).

Durch die Art und Weise des Umgangs in dieser Angelegenheit von Herrn Dr. Prezjek kam es zu einer Rufschädigung der Stadt und deren Mitarbeiter, die auf das Strengste von der Stadt Görlitz und Herrn Oberbürgermeister Deinege von uns zurück gewiesen wird.

Natürlich sind die praktizierenden Ärzte und auch die Einsätze als Notarzt für die Stadt sehr wichtig. Herr Oberbürgermeister Deinege bedankt sich an dieser Stelle für den unermüdlichen Einsatz der Notärzte, die vor allem am Wochenende teils in Doppelschichten für die Bevölkerung im Einsatz sind. Dennoch gibt es genau für solche Einsätze Regularien, die einzuhalten sind.

Im konkreten Fall wurden diese Regularien nicht eingehalten und die Information und die Darstellung der Sachlage erfolgte wissentlich falsch – gegenüber den Patienten der Praxis, der Bevölkerung und den Medien.

Herr Oberbürgermeister Deinege bedauert die Entscheidung, die Praxis zu schließen, dies ist eine persönliche Festlegung von Herrn Dr. Prezjek.

Die ärztliche Versorgung der Stadt sowie der Einsatz von Notdiensten sind wichtige Faktoren für die gesundheitliche Versorgung unserer Stadt. Herr Deinege hat mit der Kassenärztlichen Vereinigung, der Arbeitsgemeinschaft Notärztliche Versorgung, Kliniken und den leitenden Notärzten der Stadt Kontakt aufgenommen, um das grundsätzliche Vorgehen und Unterstützung zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung sowie der notärztlichen Versorgung in unserer Stadt in einem gemeinsamen Gespräch am Tisch des Oberbürgermeisters zu besprechen.

So verständlich die Reaktionen der Bürger in diesem Fall auch sind, es darf nicht dazu führen, dass die Mitarbeiter insbesondere des gemeindlichen Vollzugsdienstes der Stadt Görlitz Anfeindungen ausgesetzt sind, welche auf nicht vollständiger Information beruhen. Herr Oberbürgermeister Deinege bedauern zutiefst dieses Verhalten. Er erbittet einen respektvollen Umgang miteinander, welcher die Grundlage unserer städtischen Gesellschaft sein sollte.

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