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Gesundheitsministerium gibt Empfehlungen für die Testung auf das Corona-Virus in Alten- und Pflegeheimen

17. April 2020, 14:32
Gesundheitsministerium gibt Empfehlungen für die Testung auf das Corona-Virus in Alten- und Pflegeheimen

Die Weiterverbreitung des Corona-Virus im Freistaat Sachsen schreitet voran.

Eine der wichtigsten Aufgaben der nächsten Wochen ist es daher, erkranktes Personal und erkrankte Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen durch Testung schnell zu erkennen. Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: »Wir wollen über diesen Weg die besonders gefährdete Gruppe der älteren und vorerkrankten Personen noch gezielter schützen.«

 

Konkret bedeutet das: In jedem Fall, bei dem eine Infektion unter dem Personal oder unter den Bewohnern aufgetreten ist, werden alle Beschäftigten mit möglichem Kontakt und alle Bewohner getestet. Wenn eine tatsächliche Trennung zwischen Stationen oder Bereichen besteht, wird nur die betroffene Station getestet, ansonsten die ganze Einrichtung. Koordiniert wird diese Testung durch das zuständige Gesundheitsamt.

 

Jede Pflegekraft mit Symptomen muss sich vor Arbeitsbeginn einem Test unterziehen. Bis zum Eintreffen des Ergebnisses ist das Arbeiten nur mit Schutzausrüstung gestattet. Ebenso ist jeder erkrankte Bewohner der Einrichtungen unverzüglich zu testen.

 

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Ich bitte weiterhin die Leiterinnen und Leiter der Pflegeeinrichtungen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Eigenbeobachtung hinzuweisen und sich beim Auftreten von Symptomen in einer Corona-Ambulanz oder ihrem Arzt vorzustellen. Gleichzeitig muss vor Ort sichergestellt werden, dass eine unverzügliche Testung erkrankter Bewohner der Einrichtungen erfolgt. Dazu müssen in den Landkreisen und Kreisfreien Städten die notwendigen Absprachen getroffen werden. Die Gesundheitsämter stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.«

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