Gesuchter Straftäter entgeht Haftstrafe, schlittert aber in neues Strafverfahren
Der Mann war in Essen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ohne Haftpflichtschutz zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.050,00 Euro verurteilt worden. Diese konnte er vor Ort in bar entrichten und entging so einer 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe. Doch damit nicht genug. Sein Führerschein war ungültig und das Auto, ein ML 320 CDI, war weder zugelassen noch versichert. Außerdem hatte der Mann einfach andere Zulassungsplaketten auf die
Nummernschilder geklebt. Damit muss er sich nun wegen der Urkundenfälschung, wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wieder wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.