Den Ordnungshütern fiel der 41-Jährige mit seinem Fiat zunächst ins Auge, weil die Kennzeichen des Wagens bereits entstempelt waren. Als die Beamten auch den Fahrer näher unter die Lupe nahmen, stellten sie fest, dass der Deutsche einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz offen hatte. Wegen einer nicht gezahlten Geldbuße war ein Tag Erzwingungshaft angeordnet. Die Ladung zum Haftantritt erfolgte bereits. Da der Säumige aber nun den ausstehenden Betrag beglich, konnte er seinen Gefängnisaufenthalt abwenden.
Die Polizisten untersagten die Weiterfahrt mit dem nicht zugelassenen Pkw und fertigten eine Strafanzeige. Wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wird sich der Beschuldigte gegenüber der Staatsanwaltschaft Görlitz verantworten müssen.