Auf dem Spittelwiesenweg beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Fußgänger, insbesondere Kinder auf ihrem Schulweg, haben hier keine Möglichkeit, sich auf einem Gehweg fortzubewegen. 15 Fahrzeugführer passierten innerhalb einer Stunde die Messstelle. Dabei waren vier Lenker zu schnell – Besonderheit: In allen Fällen handelte es sich um Anwohner. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 61 km/h. Die Beamten ahndeten die Verstöße und sensibilisierten die Verkehrsteilnehmer.