Im Einmündungsbereich der Ziegelstraße gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das einzige gemessene Fahrzeug war 13 km/h zu schnell. Der Lenker kam mit einem Verwarngeld davon. Neben dieser Geschwindigkeitsüberschreitung ahndeten die Beamten noch vier Gurtverstöße.