Gericht beschließt einen Vergleich
Danach darf der Beklagte nicht mehr behaupten, dass der Oberbürgermeister einen
Parkplatz der Stadt Bautzen zu ortsunüblichen Konditionen privat nutzt.
Weiterhin verbietet das OLG die Aussage, Herr Ahrens hätte einen zusätzlichen
persönlichen Referenten eingestellt. Hauschild muss es ebenfalls unterlassen,
dem Oberbürgermeister vorzuwerfen, er würde nicht in seine Immobilie auf dem
Lauenareal investieren. Beide Parteien stimmten dem Vergleich zu. Somit
entfällt der für den 10. September 2019 anberaumte Gerichtstermin.
Der
Stadtrat Mike Hauschild (FDP) hatte sich Anfang des Jahres in einem Zeitungsartikel
öffentlich mit o. g. Vorwürfen geäußert. Oberbürgermeister Alexander Ahrens sah
sich daher genötigt, rechtlich gegen diese öffentlichen Diffamierungen
vorzugehen. Das Landgericht Bautzen hatte die Unterlassungsklage im April 2019
zunächst abgewiesen. Dagegen legte Ahrens Revision beim Oberlandesgericht
Dresden ein.