Der Mann wurde von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg mit einem Haftbefehl gesucht. Demzufolge hatte
der 33-Jährige seine Geldstrafe in Höhe von 900,00 Euro noch nicht gezahlt. Zu dieser verurteilte ihn im April 2023 das Amtsgericht Waren (Müritz) wegen Trunkenheit im Verkehr. Der Verurteilte konnte die Geldstrafe nicht zahlen und wurde der Justizvollzugsanstalt übergeben.