Der Grund seiner Festnahme war ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz. Dieser Haftbefehl war
zustande gekommen, weil der wegen Diebstahls Verurteilte die seinerseits angeordnete Geldstrafe von 387,00 Euro bisher nicht gezahlt hatte. Der Mann beglich vor Ort seine Schulden und setzte seine Reise fort.