Keiner der Fahrer konnte eine Ausnahmegenehmigung vorzeigen, wodurch die Beamten gegen jeden ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro erhoben. Die Fahrer transportierten unter anderem Käse und Hefe. Die Weiterfahrt wurde bis 22 Uhr untersagt.
Keiner der Fahrer konnte eine Ausnahmegenehmigung vorzeigen, wodurch die Beamten gegen jeden ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro erhoben. Die Fahrer transportierten unter anderem Käse und Hefe. Die Weiterfahrt wurde bis 22 Uhr untersagt.
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