Gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen
Der Tatverdächtige befand sich in einem öffentlich zugänglichen Bereich im Umfeld eines Einkaufszentrums und war mit einem schwarzen Kapuzensweatshirt bekleidet. Auf diesem war auf der Vorder- und Rückseite das Logo einer Band abgebildet. Zudem befand sich auf dem Kleidungsstück Werbung für ein Musikalbum. Dieses indizierte die Bundesprüfstelle in der Vergangenheit als jugendgefährdend. Bei den Inhalten des Tonträgers handelt es sich unter anderem um strafbewährte Volksverhetzungen und Verwendungen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Ein Polizist bemerkte den Verstoß und stellte die Identität des Tatverdächtigen fest. Er wies den Mann auf den Verstoß hin und forderte den Deutschen auf, die Darstellungen unkenntlich zu machen sowie den Pullover umzudrehen. Der 30-Jährige muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz verantworten. Der Staatsschutz ermittelt.