Gefährdung des Straßenverkehrs und Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

In der Folge kollidierte dieser mit dem Kreisverkehr und beschädigte dabei ein Verkehrszeichen. Anschließend setzte er seine Fahrt unbeirrt fort. Polizeibeamte stellten kurze Zeit später eine Atemalkoholkonzentration von 2,32 Promille fest. Die Höhe des Sachschadens wird mit ca. 3300 EUR beziffert.