Fuß in der Tür
Kurz darauf stellten die Ordnungshüter den 29-Jährigen dann vor seiner Wohnung und bemerkten dort den typischen Geruch von Cannabis. Der Deutsche versuchte seine Tür schnell zuzuziehen. Einer der Beamten war jedoch schneller und hatte im wahrsten Sinne des Wortes einen Fuß in der Tür.
Aufgrund des Verhaltens des Mannes bestand der Verdacht des illegalen Besitzes von berauschenden Substanzen. Daher ordnete eine Staatsanwältin die Durchsuchung der Wohnung an. Bei dieser kamen dann weitere Drogen in Form von Cannabis in unterschiedlichen Behältnissen, Pillen und Konsumutensilien zum Vorschein. Die Polizisten beschlagnahmten die Drogen und Gegenstände. Der Beschuldigte wird wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Verantwortung gezogen.