Führerscheinpflichtumtausch – Erste Frist endet im Januar 2022

Der Antrag kann in den zuständigen Fahrerlaubnisbehörden des Landkreises Görlitz in Zittau oder Niesky, im Bürgerbüro Löbau, Poststraße 20 oder im Servicebüro in Görlitz, Bahnhofstraße 24, abgegeben werden. In der ersten Stufe sind alle Führerscheininhaber*innen der Jahrgänge 1953 bis 1958 aufgefordert, ihren Papierführerschein bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Die Bearbeitungsdauer beträgt rund vier Wochen. Ein Termin kann unter https://www.kreis-goerlitz.de/Online-Dienste/Fahrerlaubnis-Online-Termin.htm?waid=392 < bereits 14 Tage im Voraus gebucht werden.
Welche Dokumente müssen mitgebracht werden?
- gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung, nicht älter als drei Monate)
- Führerschein
- biometrisches Lichtbild
- wurde das Dokument in einem anderen Landkreis ausgestellt, ist im Vorfeld eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde anzufordern
Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Bürger*innen sollten sich daher einen fristgerechten Umtausch einplanen. Hier ein Überblick zu den Fristen:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Frist für den Umtausch |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
Wer bereits im Besitz eines Kartenführerscheins ist, der zwischen 1999 und Anfang 2013 ausgestellt wurde, muss diesen ab 2025 umtauschen. Hierzu erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt ein Aufruf
der Landkreisverwaltung.
Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss mit einem Bußgeld rechnen. Auch im Ausland kann es mit alten Führerscheinen zu Problemen kommen.
Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet.