Frottana Textil GmbH & Co. KG startet Produktion von Mund-Nasen-Schutz
Die dynamische Entwicklung dieser Pandemie führt zu Auswirkungen bei den Ressourcenbeständen in den Einrichtungen des Gesundheitswesens. Bereits vor einigen Wochen war absehbar, dass die Vorräte an Schutzmasken nur noch für einen begrenzten Zeitraum ausreichen. Um dieser Situation schnellstmöglich entgegenzuwirken, fanden auf Initiative des Landkreises Görlitz in den letzten Wochen mehrere Gespräche zu verschiedenen Lösungsansätzen statt. Wichtige Partner in diesem Prozesses waren die Hygienefachkräfte der Krankenhäuser.
Der Landkreises Görlitz hat sich zunächst gemeinsam mit der Frottana Textil GmbH & Co. KG für die Produktion eines textilen, waschbaren Mund-Nasen-Schutzes entschieden. Der verwendete Stoff der Masken ist geprüft als bakterien- und virendicht einzustufen. Der Antrag für eine entsprechende Zertifizierung wurde gestellt. Das Ergebnis wird in den kommenden Tagen erwartet.
Die 2. Beigeordnete des Landkreises Görlitz, Martina Weber, ist begeistert vom Ergebnis der Entwicklung: „Ich danke allen am Prozess Beteiligten für die zielorientierte Umsetzung eines Mund-Nasen-Schutzes, dessen Stoff vor Viren und Bakterien schützt, und freue mich, dass die ersten Masken bereits im Gebrauch sind. Ich hoffe, dass die Versorgungsengpässe in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen im Landkreis Görlitz dadurch minimiert werden können.“
Zur konkreten Bedarfsermittlung werden alle ambulanten und stationären Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen im Landkreis Görlitz heute Abend, 30. März 2020, angeschrieben. Die Koordinierung der Bestellungen erfolgt zentral durch den Landkreis Görlitz.
Hintergrund:
Die Anwendung von Atemschutzmasken wird durch das Robert-Koch-Institutes (RKI)
wie folgt empfohlen:
„Da es aktuell zu einer Knappheit von Mund-Nasen-Schutz (MNS)1 und FFP2-Masken kommt, ist es für die Aufrechterhaltung der Regelversorgung/ Abläufe in Einrichtungen des Gesundheitswesens notwendig, Strategien für einen ressourcenschonenderen Einsatz dieser Masken bzw. weiterer persönlicher Schutzausrüstung zu entwickeln.
Bei der allgemeinen Behandlung und Pflege von Erkrankten mit unspezifischen akuten respiratorischen Infektionen wird in dieser ausgerufenen Notfallsituation ein MNS als Hygienemaßnahme für ausreichend gehalten, sofern sowohl die erkrankte als auch die behandelnde bzw. pflegende Person einen MNS tragen. Mindestens FFP2-Masken sind für die behandelnde Person bei Maßnahmen erforderlich, die mit einer Aerosolexposition einhergehen.“
Entsprechende Orientierungshilfen sind unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Ressourcen_schonen_Masken.pdf?__blob=publicationFile zu finden.