Folgende Maßnahmen sollen am Freitag beschlossen werden:
- Schulen, Hort und Kitas schließen
- Geschäfte schließen, außer Läden des täglichen Bedarfs, dazu gehören:
o Tankstellen
o Lebensmittelläden
o Getränkemärkte
o Apotheken
o Zeitungsläden
o Tierbedarfsgeschäfte
o Drogerien
o Optiker
o Banken und Sparkassen
o Poststellen
o Reinigungen
o Sanitätshäuser
o Fahrrad- und KFZ-Werkstätten
o Weihnachtsbaumverkauf
- Zwischen dem 23.12., 12 Uhr und 27.12., 12 Uhr dürfen sich maximal 10 Personen treffen
- Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit wird untersagt
- Mit Maske und einem negativen Schnelltest ist auch der Besuch in Krankenhäusern und Pflegeheimen möglich
- Im öffentlichen Raum ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend
Am Freitag, den 11.12.2020 soll diese Vorlage beschlossen werden und bis zum 10.01.2021 gelten.