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Freistaat Sachsen fördert Anschaffung von drei Feuerwehrfahrzeugen TLF 4000 im Landkreis Görlitz

20. September 2020, 12:00
Freistaat Sachsen fördert Anschaffung von drei Feuerwehrfahrzeugen TLF 4000 im Landkreis Görlitz

Amtschef Thomas Rechentin hat gestern in Kottmar drei neue Feuerwehrfahrzeuge des Typs TLF 4000 an die Gemeinden Kottmar, Oderwitz und Hohendubrau im Landkreis Görlitz übergeben.

Amtschef Thomas Rechentin: »Für den ehrenamtlichen Einsatz unserer Kameradinnen und Kameraden für das Gemeinwohl, teils unter Lebensgefahr, kann man nicht genug danken. Ihre Aufgaben beschränken sich längst nicht mehr allein auf das Löschen von Bränden. Vielmehr werden sie auch in Unglücksfällen und Notständen zur technischen Hilfe gerufen. Es freut mich deshalb umso mehr, dass mit der Übergabe der drei neuen Tanklöschfahrzeuge die Kameradinnen und Kameraden nun auch mit moderner Technik ausgerüstet worden sind, die sie bei ihren künftigen Einsätzen zuverlässig unterstützen wird.«

Die Gemeinden Kottmar, Oderwitz und Hohendubrau haben im Rahmen einer Sammelbeschaffung für ihre Freiwilligen Feuerwehren drei Tanklöschfahrzeuge TLF 4000 mit Staffelkabine beschafft.

Der Freistaat Sachsen hat die Beschaffung mit 258.000 Euro je Fahrzeug gefördert.

 

Seit der Änderung der Richtlinie Feuerwehrförderung (RLFw) im Jahr 2018 besteht bei gemeinsamen Fahrzeugbeschaffungen (Sammelbeschaffung) von drei und mehr gleichartigen Feuerwehrfahrzeugen auf Grundlage eines einheitlichen Leistungsverzeichnisses für mindestens zwei Gemeinden die Möglichkeit, mit Zustimmung des Staatsministeriums des Innern die zuvor durch den Landkreis als Bewilligungsbehörde festgestellten Festbeträge um 20 Prozent zu erhöhen. Dieser Fördermehrbetrag wird den Landkreisen über den Rahmen der den Landkreisen zugewiesen Fördermittel hinaus zur Verfügung gestellt. Die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen im Rahmen einer kommunalen Sammelbeschaffung setzt voraus, dass sich ausreichend viele Kommunen auf die Beschaffung von Feuerwehrtechnik mit gleichen Standards einigen. Dies soll zu Kostenreduzierungen und Vereinheitlichung der Technik führen (Herstellerrabatte), zudem kann der Aufwand für Ausschreibungen reduziert werden.

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