Frau fährt gegen Schranke und flieht
Die 27-Jährige rief nach dem Zusammenstoß am Ortsausgang Gelenau bei der Polizei an und meldete den Unfall. Dabei sagte sie jedoch, dass ein Bekannter diesen verursacht habe. Wie die Polizisten jedoch schnell herausfanden, war der 37-jährige Bekannte zum Unfallzeitpunkt nur der Beifahrer in dem VW Golf, am Steuer saß die Anruferin. Die Frau war nach dem Unfall zu Fuß davon gelaufen, währenddessen hatte der Mann sich ans Steuer gesetzt und war ein Stück weiter gefahren. Polizisten trafen ihn später nicht weit von der Unfallstelle im Fahrzeug an − schlafend. Wie sich zeigte, besaß die Frau keine Fahrerlaubnis und war zum Unfallzeitpunkt offenbar betrunken. Ein Test ergab umgerechnet 1,68 Promille. Sie muss sich nun unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Ihr Bekannter erhielt eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen Verstoßes gegen die 0,5-Promille-Grenze. Bei ihm stellten die Beamten umgerechnet 0,56 Promille in der Atemluft fest. An der Bahnschranke und dem Pkw entstand ein dreistelliger Sachschaden. Zu Behinderungen im Bahnverkehr kam es nicht.