Feuer verhindert
11. August 2020, 9:00
Offenbar hatten Unbekannte eine Feuerstelle angelegt. Die Ordnungshüter trafen jedoch keine Verursacher mehr an. Um die Brandgefahr zu verhindern, löschten die Uniformierten die Flammen. In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf die fünf Waldbrandgefahrenstufen sowie den richtigen Umgang mit Feuer hin. In ganz Sachsen herrscht aktuell mindestens die mittlere Stufe drei. Es besteht somit eine erhöhte Waldbrandgefahr. Das Betreten des Waldes ist weiterhin erlaubt. Bei der Nutzung von Waldparkplätzen ist vor allem aufgrund heißer Auspuffanlagen erhöhte Vorsicht geboten. Öffentliche Feuerstellen oder Grillplätze im und am Wald dürfen nicht mehr genutzt werden. Generell gilt in sächsischen Wäldern offenes Feuer, unabhängig von den Waldbrandgefahrenstufen, als ganzjährig verboten. Das heißt also: Rauchen, Grillen und Lagerfeuer in Wäldern sind nicht erlaubt. Genauso verhält es sich mit dem Start von Himmelslaternen. Deren unerlaubtes Aufsteigen kann eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen. Für offenes Feuer müssen mindestens 100 Meter Abstand vom Wald eingehalten werden. Ausnahmengenehmigungen erteilt die zuständige Forstbehörde. Außerdem dürfen in Sachsen keine Motorfahrzeuge auf Waldwegen unterwegs sein. Der trockene Boden könnte sich leicht entzünden und Brände verursachen. Die Zufahrtswege zu Waldgebieten sind generell nicht mit Fahrzeugen zu blockieren, da diese auch als Rettungswege für Feuerwehren und Krankenfahrzeuge dienen.