Fehlender Versicherungsschutz war nur der Anfang
Bundespolizisten fiel der Wagen auf, da bei der Überprüfung der Kennzeichen herauskam, dass für das Fahrzeug keine Pflichtversicherung besteht und die Kennzeichen zwangsentstempelt werden müssen. Also lotsten sie den Mercedes von der Autobahn und führten eine Kontrolle durch. Am Steuer saß eine 54-jährige Deutsche, gegen welche ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Gießen wegen Betrugs vorlag. Die die Frau die geforderte Geldstrafe in Höhe von 925,50 EUR zahlen konnte, war der Haftbefehl somit erledigt. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft Gießen auch Interesse an der aktuellen Anschrift der Frau.
Nachdem sie diese den Beamten mitgeteilt hatte, konnte sie ihre Fahrt fortsetzen.