Wie sich herausstellte, war das zulässige Gesamtgewicht von dreieinhalb Tonnen es um über eine Tonne überschritten. Die Beamten leiteten ein Bußgeldverfahren gegen den 36-jährigen polnischen Fahrer ein und untersagten die Weiterfahrt.
Wie sich herausstellte, war das zulässige Gesamtgewicht von dreieinhalb Tonnen es um über eine Tonne überschritten. Die Beamten leiteten ein Bußgeldverfahren gegen den 36-jährigen polnischen Fahrer ein und untersagten die Weiterfahrt.
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